Ich
liebe diese Frage, wenn sie dreißig Minuten vor dem Auftritt kommt. Was immer
ich nun noch benötigen würde – meist ist
es zu spät!
Aus
diesem Grund habe ich für meine Auftraggeber eine Dreiviertelseite Infos zusammengestellt, die ich ihnen meist Wochen
vorher zukommen lasse, und auf denen ich die problematischen Themen anspreche:
·
Parkplatz möglichst nahe am
Auftrittsort – Möglichkeit einer Reservierung
·
Vorbereitungsraum (weniger „zum
Umziehen“ – obwohl sich dort kaum einmal Garderobenhaken oder gar Kleiderbügel
befinden – sondern zur ungestörten Vor- und Nachbereitung des Auftritts und
somit auch zur Wahrung der Zaubergeheimnisse)
·
möglichst kurze Wege zwischen Parkplatz,
Garderobe und Auftrittsort
·
zur
Verfügung stehende Fläche für den
Auftritt (Relation Zuschauerzahl / Sichtbarkeit / Requisitengröße)
·
Zusammensetzung
des Publikums, insbesondere
Anwesenheit von Kleinkindern (unter fünf Jahren); Möglichkeiten zu deren
Betreuung bei Störungen der Vorstellung
Selbstverständlich
bespreche ich mit dem Veranstalter diese Punkte, halte die wichtigsten in
unserer Vereinbarung fest und sehe
mir im Zweifel die Örtlichkeiten lieber vorher an (aber ja nicht zu früh – man
ahnt es nicht, was sich bis zum Festtag noch alles andern kann…). Bestehen Sie
unbedingt auf einer schriftlichen
Abmachung – ob Sie diese nun „Vertrag“
oder „Auftragsbestätigung“ nennen –
Sie können sich sonst fest darauf verlassen, dass es bei Problemen von Seiten
des Kunden heißt: „Das haben wir aber so nicht besprochen“. Meist sind
dies die gleichen Zeitgenossen, welche ihnen vorher treuherzig versicherten,
man brauche doch den ganzen „Papierkram“
nicht, es sei doch alles klar… Eine E-Mail mit Bestätigung per Rückantwort ist
für mich das Mindeste!
Dennoch
habe ich Szenarien der folgenden Art
schon oft erlebt:
·
Im
Umkreis von einigen hundert Metern um das Veranstaltungslokal ist alles
zugeparkt – von einem reservierten Abstellplatz keine Spur.
·
Der
zugesagte Vorbereitungsraum ist mit irgendwelchem Krempel vollgestellt –
offenbar zu dessen Transport wuseln ständig Personen hinein und heraus.
·
Das
ersatzweise zur Verfügung gestellte Zimmer liegt im Keller (oder im
zweiten Stock) – inklusive des weiter entfernten Parkplatzes müssen die
Requisiten weite Strecken sowie über enge Treppen etc. geschleppt werden
·
Die
vormals leere Auftrittsfläche wurde vom Wirt mit dem Büfett vollgestellt
(wahlweise von den Musikern mit ihrem technischen Gerät) – fürs Zaubern bleibt
ein Raum von wenigen Quadratmetern.
·
Trotz
gegenteiliger Auskunft wuselt auf der Bühne ein Dutzend Kleinkinder umher, und
wie die Geräusche von Publikumsseite verraten, sind auch etliche Säuglinge
anwesend. Personen, welche die Kids in Schranken halten, sind nicht
ersichtlich.
Natürlich
kann man vom Ausrichter einer privaten
Feier (das Milieu, in dem ich häufig arbeite) nicht erwarten, dass er die
Welt mit den Augen eines Zauberkünstlers
sieht. Doch hierfür biete ich ihm ja Beratung an. Das Hauptproblem ist es wohl
aber, dass Menschen nicht gerne Texten folgen, an deren Ende sie einen Handlungsauftrag
für sich vermuten (war schon in der Schule so mit den Hausaufgaben…). Nach
meinen Erfahrungen wird dies der verständlichste Info-Text nicht verhindern.
Kirchen,
Seniorenheime und andere soziale Einrichtungen bieten einem zudem häufig die
Variante verschiedener Ansprechpartner: Die Person, mit welcher man das
Erstgespräch führte, ist nun leider in Urlaub (respektive krank oder auf
Fortbildung) – also beim zweiten Mal bitte alles von vorn! Am Auftrittstag
trifft man dann auf die Nummer drei, welche lediglich informiert wurde, dass „ein Zauberer“ käme. Muss doch reichen…
Im
Fall des Falles müssen Sie sich nach dem Eintreffen ganz schnell entscheiden,
ob Ihnen die gebotenen Bedingungen für einen Auftritt reichen. Bedenken Sie:
Wenn Sie wegen der lausigen Umstände die Show in den Sand setzen,
werden Publikum (und Gastgeber) das auf Ihr Konto buchen. Die Meisten wissen
gar nichts vom Vorlauf, und wenn: Sie können doch zaubern, oder?
Hier
gilt für mich der Grundsatz: Verbreiten Sie gute Laune im Publikum,
aber scheren Sie sich nicht um die des Veranstalters! Natürlich können
kleine Pannen und Versäumnisse vorkommen, und man entwickelt mit zunehmender
Erfahrung ein Krisenmanagement, von dem die übrigen Beteiligten oft gar nichts mitbekommen. Wenn Sie aber zur
hinreichenden Gewissheit kommen, den Auftritt unter den herrschenden
Bedingungen nur schlecht oder gar nicht absolvieren zu können, sagen Sie dies
dem Verantwortlichen klar und deutlich!
Setzen Sie ihm eine Frist und
kündigen an, dass er ansonsten eine Vorstellung bezahlen muss, die nicht
stattfindet. (Juristisch gesehen verweigert dann der Veranstalter die Annahme
einer Leistung, siehe „Annahmeverzug“, § 615 BGB.) Hierbei hilft es natürlich sehr,
wenn die Abmachungen vorher detailliert genug waren. Vor einer solchen „Drohkulisse“
bekommt man dann meist doch noch halbwegs annehmbare Bedingungen geboten.
Die
Befürchtung, bei einem solchen Vorgehen dort nie mehr ein Engagement zu bekommen, ist übrigens nicht immer realistisch:
Letztlich werden Sie anhand des Erfolgs
beim Publikum beurteilt, und zudem sehen viele Gastgeber zumindest im
Nachhinein ein, warum Sie auf bestimmten Auftrittsbedingungen bestehen mussten.
(Ich habe in solchen Fällen durchaus schon Entschuldigungen erlebt – wie schön!)
Mit
den Jahren legt man sich ein dickes Fell zu und ist auch durch absonderlichste
Vorkommnisse kaum noch zu erschüttern. Ich gestehe allerdings, immer noch in
die Gefahr der Verübung einer Körperverletzung zu geraten, wenn ich eine halbe
Stunde vor meiner Darbietung den Gastgeber endlich hinter seiner Schweinshaxe
entdecke und er mir auf die Frage, ob er denn schon wegen des Parkplatzes, Garderobenraums
etc. aktiv geworden sei, die Antwort erteilt:
„Ja,
richtig, da werde ich mich jetzt gleich drum kümmern!“
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